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Beitrag vom 24.11.06, 16:21 | Zuletzt geändert am 25.02.07, 21:45

Merkblatt -Wichtig



Berufsschule Freistadt mit
angeschlossenem Landesinternat




Der Lehrling hat verlässlich mitzubringen:


1.
Lehrvertrag, Geburtsurkunde, letztes Schul- bzw. Berufsschulzeugnis und
1 Lichtbild (Punkt 1 betrifft nur Lehrlinge der 1. Klasse)


2.

*1 Lichtbild für alle externen Schüler


*Schulbuchaktion
Selbstbehalt für 3jährige Lehrberufe: € 11,40


Selbstbehalt für 4jährige Lehrberufe: € 15,20


*Schülerfreifahrt (für tägl. Heimfahrt)

Selbstbehalt: € 19,60


Diese Beträge werden am 1. Schultag einkassiert!



Den beiliegenden Zahlschein (€ 24,50) bitte VOR Lehrgangsbeginn einzahlen.


Dieser Betrag umfasst lt. Beschluss der Schulgemeinde Freistadt:

€ 4,54 Schulgemeinde

€ 8,45 Schulrequisiten (werden am Beginn den Schülern ausgefolgt)

€ 11,51 Kopien




Der Lehrling benötigt zusätzlich folgende Schulrequisiten:



*Zeichenplatte A3

*alle Zeichenutensilien (Zirkel, Dreiecke, Bleistifte, usw.,) die der Schüler schon besitzt.

*Fehlende Dinge können in Freistadt gekauft werden.

*Schreibzeug
*Taschenrechner mit Winkelfunktionen
*Schulwörterbuch Englisch

*Schulbücher, die in der Berufsschule bereits ausgegeben wurden, sind mitzubringen!




Der Lehrling benötigt folgende Kleidung:



*normale Tagesbekleidung
*Hauspantoffel
*Sportbekleidung

*Sportschuhe (Hallensohle)

*Tagesdecke (für Internat)


Für den praktischen Unterricht:

*Arbeitsanzug
*Kopfbedeckung

*Sicherheitsschuhe
*Maßstab
*Maurerbleistift

*Helm




Für die Aufnahme Ihres Sohnes ins Landesinternat senden Sie bitte den Aufnahmeantrag möglichst bald an die Berufsschule Freistadt zurück.




Unterbleibt der Aufnahmeantrag, wird der Lehrling als EXTERNER Schüler geführt (tägliche Heimfahrt oder private Unterkunft in Freistadt).


Rückverrechnung der Internatsgebühr:

Nimmt ein Schüler die Leistungen des Internates an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Schultagen nicht in Anspruch, so werden 50 % der Tagesgebühr (variable Kosten) rückerstattet.

Verlässt ein Lehrling das Internat aus persönlichen Gründen vorzeitig oder wird er aus disziplinären Gründen aus dem Internat ausgeschlossen, so werden für 2 Wochen der Restlaufzeit 50 % der Tagesgebühr, darüber hinaus die volle Tagesgebühr refundiert.

Eine Rückerstattung von Internatskostenbeiträgen erfolgt an den Einzahler.



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Montag, 20.05.13 •  152 Beiträge • 494 Fotos •Beiträge chronologisch •[impressum] • Letzter Beitrag vom 17.04.13