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Zulassung
  • Anmeldung
bis Samstag der Woche nach den Weihnachtsferien (§ 4).

  • Positiver Jahresabschluss
oder höchstens 1 Nicht genügend (SchUG § 36a) und Jahresprüfung (§ 3 (3), § 8 (2)).
Sieben Prüfungen (§ 3)
  • Vier schriftliche, drei mündliche. (§ 3 (1))
  • Drei schriftliche, drei mündliche, Fachbereichsarbeit. (§ 3 (2) 1., § 7, § 25)
  • Drei schriftliche, vier mündliche. (§ 3 (1))
Eine lebende Fremdsprache muss schriftlich oder mündlich gewählt werden, die jeweils andere Prüfung kann auch Latein sein. (§ 18(2)1).

ORG mit musischem Schwerpunkt: BE/ME+IU muss mindestens schriftlich oder mündlich gewählt werden.
Schriftliche Prüfungen (§ 8, § 26)
  • Pflichtige Prüfungen
Deutsch: 5 Uhrstunden (§ 9)
Mathematik: 4 Uhrstunden (§ 14)

  • Zur Auswahl, eine muss gewählt werden
Englisch: 5 Uhrstunden (§ 12)
Latein: 4 Uhrstunden (§ 10)
Französisch/Spanisch: 5 Uhrstunden (§ 13)

  • Wenn vierte schriftliche Prüfung gewählt wird (§ 8 (2))
MENATEC Oben noch nicht gewählte Fremdsprache
ORG mit musischem Schwerpunkt (§ 48) BE: 7 Uhrstunden (§ 47 (3)) bzw.
ME: 5 Uhrstunden (§ 47 (2))
Mündliche Prüfungen (§ 18)
  • Zulassung zum selben Termin
Maximal zwei mit Nicht genügend beurteilte Klausuren (SchUG § 37 (5))

  • Gewöhnliche Prüfungen
Eine Spezialfrage aus dem gewählten Spezialgebiet, muss gewählt werden. (§ 19 (3), § 35 (2)), das Spezialgebiet muss über den Unterricht hinausgehenden Bildungserwerb nachweisen (§ 19 (5)).
Zwei Fragen aus den Kerngebieten, von denen eine gewählt werden muss (§ 35 (1) 1.). ORG mit musischem Schwerpunkt (ME): ME + IU verpflichtend, wenn mündlich gewählt.

  • Schwerpunktprüfung (§ 20, § 35 (3))
Eine mündliche Prüfung muss Schwerpunktprüfung sein. Schüler muss bei der Anmeldung angeben, welche (§ 19 (5), § 4 (2) 3). Vor der Anmeldung zur Schwerpunktprüfung ist das Einvernehmen mit dem Prüfer herzustellen. (§ 4 (3))

Frage über die Fachbereichsarbeit
Wenn eine Fachbereichsarbeit geschrieben wurde, muss die Schwerpunktprüfung diese Form haben. (§ 3(2)1., § 21, § 35 (4))

Vertiefende Spezialfrage
Zwei Fragen aus dem gewählten vertiefenden Wahlpflichtfach, von denen eine gewählt werden muss. ORG mit Instrumentalunterricht, Schulversuch: statt eines Wahlpflichtfaches kann auch IU für die vertiefende Spezialfrage gewählt werden.

Fächerübergreifende Spezialfrage

Zwei Fragen, die von den Prüfern zweier Pflichtfächer gestellt werden, von denen eine gewählt werden muss. (§ 35 (3))

ORG mit musischem Schwerpunkt (BE)
Es kann die Schwerpunktprüfung auch in BE abgelegt werden, wenn kein WPG BE besucht wurde. Spezialfrage: im Zusammenhang mit der Spezialfrage müssen auch eigene Arbeiten aus den beiden letzten Jahren vorgelegt werden (§ 35(7)).

ORG mit musischem Schwerpunkt (ME)
Es kann die Schwerpunktprüfung in ME auch abgelegt werden, wenn kein WPG ME besucht wurde. In diesem Fall stellt die Kernstofffragen 1 und 2 sowie die Schwerpunktfrage der ME-Professor, die Spezialfrage die IU-Lehrkraft.

Ergänzende Schwerpunktprüfung
(a) aus dem Bereich eines schulautonomen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenstandes oder (b) aus Informatik (bei mindestens 4 Wochenstunden Wahlpflichtgegenstand oder (c) aus der Ersten oder Zweiten lebenden Fremdsprache jeweils in Kombination mit einem (zur mündlichen Reifeprüfung) gewählten Pflichtgegenstand abgelegt werden. Dabei ist auf eine sinnvolle Kombination der zu verbindenden Gegenstände zu achten.

  • Fächergruppen (§ 18)
Die Fächer können nicht ganz frei gewählt werden, es gibt folgende Gruppen:

ORG mit musischem Schwerpunkt
A: R (§ 18 (3)), D, GPB, PUP, ME, BE,
B: E, L, F, S
C: GWK, M, DG, BU, Ch, Ph, INF (Wahlpflichtfach).
Es muss mindestens je ein Gegenstand aus A, B gewählt werden.
Wenn BE/ME nicht schriftlich gewählt wurde, muss es mündlich als Schwerpunkt gewählt werden. (§ 47 (5))

MENATEC
A und B wie oben. Es muss mindestens je ein Gegenstand aus B und D gewählt werden.
C: GWK, INF (WPG)
D: M, BU, CH, PH,
Bei negativer Klausur --> Wenn eine oder zwei Klausuren negativ sind, kann der Kandidat zum selben Prüfungstermin fortsetzen, muss aber in den entsprechenden Fächern auch mündliche Prüfungen machen. (§ 18 (8))
   
  Paragraphen verweisen auf die Verordnung über die Reifeprüfung.

Die Grundinformationen zur Reifeprüfung können Sie hier als Word-Dokument downloaden.

>>> Grundinformationen
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