Berufe
Die Berufsschule Attnang bietet in den Metall verarbeitenden Sparten folgende Lehrberufe zur Ausbildung an:
3 1/2-jährig:
- Maschinenbautechniker/in (MBT)
- Metallbautechniker/in (MBAT)
- Metallbearbeitungstechniker/in (MBET)
- Produktionstechniker/in (PTE)
- Stahlbautechniker/in (SBT)
3-jährig:
- Metallbearbeiter (dzt. nicht an der BS Attnang)
Darüber hinaus werden Lehrlinge in Zusammenarbeit mit der KTLA (Kremstaler technische Lehr Akademie www.ktla.at) an unserer Schule ausgebildet und im Rahmen des Ausbildungsprogramms am TechnoZ Kirchdorf bis zur HTL-Matura geführt.
Die meisten Jugendlichen in Österreich erlernen nach Beendigung der Pflichtschule einen gesetzlich anerkannten Lehrberuf. Der Zugang dazu ist an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden. Die Ausbildung in einem Lehrberuf steht grundsätzlich allen Jugendlichen offen, die die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen haben.
Die Lehrausbildung wurzelt in Traditionen, die bis in das Mittelalter zurückreichen. Vorläufer war das Ausbildungswesen zum Gesellen und Meister in den Zünften und Gilden der Städte. Ausbildungsträger waren das Handwerk und der Handel. Aber auch die aufsteigende Industrie war sich schnell des Wertes der betrieblichen Ausbildung bewusst und übernahm das Ausbildungsmodell des Handwerks.
Der schulische Teil des dualen Lehrausbildungssystems, nämlich die Berufsschulen, ist bereits im 19. Jahrhundert auf freiwilliger Basis entstanden und seit Anfang unseres Jahrhunderts pflichtiger Bestandteil der Lehrausbildung. Hier stand der Gedanke der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Vordergrund und keinesfalls die Herauslösung und Übernahme von Ausbildungsinhalten aus der betrieblichen Ausbildung. Die Ausbildung in der Lehre unterscheidet sich von der beruflichen Ausbildung in Vollzeitschulen durch zwei charakteristische Merkmale:
- Die Ausbildungsaufgaben sind auf die zwei Ausbildungsträger des dualen Systems verteilt: Betrieb und Berufsschule. Sie unterstehen in Österreich verschiedenen Zuständigkeiten. Für die Ausbildung im Betrieb gilt Bundesrecht. Der schulische Bereich untersteht nur in den Grundsätzen und hinsichtlich der Rahmenbestimmungen der Bundeszuständigkeit, im wesentlichen aber den Ländern.
- Die Abschlussprüfung nach Beendigung der Lehrzeit wird von Berufspraktikern abgenommen, die selbst im Berufsleben stehen und daher die beruflichen Anforderungen genau kennen. Das Schwergewicht der Abschlussprüfung liegt auf den praktischen Fertigkeiten und Kenntnissen, die für den Beruf erforderlich sind. Der Beurteilungsmaßstab für die fachlichen Prüfarbeiten richtet sich nach den Anforderungen der Berufspraxis.
In der Lehrausbildung im dualen System begleitet die Berufsschule die betriebliche Ausbildung. Die Verpflichtung der auszubildenden Lehrlinge zum Besuch der Berufsschule ergibt sich aus dem Lehrvertrag und aus dem Schulpflichtgesetz. Der Schwerpunkt der Ausbildung in der Berufsschule liegt mit zirka 75 Prozent beim berufsorientierten Fachunterricht, ein Viertel der Schulzeit nimmt der allgemein bildende Unterricht ein.