Berufsschule Attnang
Hausordnung
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Hausordnung

Verhalten in der Schule:

  • Jacken, Mäntel, Straßenschuhe, Arbeitskleidung, Mopedhelme usw. werden in den Garderobenkästen aufbewahrt.
    Für die mitgebrachten Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände wird nicht gehaftet!
  • Im Schulgebäude ist Hausschuhpflicht!
  • Achtsamkeit und gemäßigtes Verhalten in Gängen und Aufenthaltsräumen fördern ein angenehmes Schulklima!
  • Es wird dringend abgeraten, größere Geldbeträge oder Wertgegenstände in die Schule mitzunehmen!
  • Die Einrichtungsgegenstände der Schule müssen sorgfältig behandelt werden!
    Mutwillige Beschädigung zieht eine Anzeige nach sich.
    Der Schaden wird vom Verursacher bezahlt.
    Festgestellte Beschädigungen sind sofort einer Lehrkraft bzw. in  der Direktion zu melden!
  • Waffen, Drogen, und Alkohol sind in der Schule verboten!
    Die Lehrkräfte sind berechtigt, solche Gegenstände bis zum Unterrichtsschluss (Lehrgangsende) abzunehmen oder bei Sicherheitsgefährdung den Erziehungsberechtigten oder Sicherheitsorganen auszufolgen.
  • Das Kopieren ist in den dafür vorgesehenen Zeiten durchzuführen! (Siehe Sekretariatstür!)

 

Verhalten in der Klasse:

  • Nicht verschraubbare Flaschen sowie Getränkebecher vom Getränkeautomat bzw. Buffet dürfen nicht in die Klassen mitgenommen werden!
  • Das Mobiltelefonieren ist nur in der unterrichtsfreien Zeit erlaubt.
  • Die Schüler/innen sind bis spätestens Unterrichtsbeginn in ihrer Klasse!
  • Der Müll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter!
  • Die Fensterbretter in den Klassen sind keine Ablageflächen!
  • Die Schüler/innen sind für die Reinhaltung ihrer Plätze selbst verantwortlich. Verlassen Sie die Schulbank so, wie Sie sie vorgefunden haben!
    Bei Missachtung kann die Pausenzeit oder die Zeit nach dem Unterricht zur Reinigung durch den/die Schüler(in) herangezogen werden.

 

Verhalten außerhalb des Schulgebäudes:

  • Parken nur an den dafür vorgesehenen Parkplätzen!!
  • Verschmutzungen und Beschädigungen an und um das Schulgebäude sind tunlichst zu vermeiden.
  • Von den Schülern und Schülerinnen wird außerhalb der Schule ein tadelloses und höfliches Benehmen erwartet, sodass der „Gute Ruf“ der Schule erhalten und das Ansehen der Schülerschaft gewahrt bleibt.
    Ein freundliches und landesübliches „Grüß Gott“ darf von Berufsschülern und Berufsschülerinnen erwartet werden!

 

„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will,

sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“

Jean-Jacque Rousseau

 

pdf-Download der Hausordnung



Schulordnung anno dazumal

Gewerbliche Berufsschule für den Bezirk Vöcklabruck in Attnang-Puchheim

Schulordnung

  1. Komme rechtzeitig zur Schule, reinige vor dem Eintritt ins Schulgebäude Deine Schuhe, schließe während der kälteren Jahreszeit hinter Dir die Haustüre, begib Dich sofort in Deinen Lehrsaal und erwarte auf den Dir zugewiesenen Platz in Ruhe den Beginn des Unterrichts.
  2. Fahrst Du mit dem Fahrrad zur Schule, so stelle es nicht an die Wand des Schulhauses, sondern auf den hiefür bestimmten Platz ab. Sperre Dein Rad ab und verwahre seine leicht abmontierbaren Teile, denn die Schule übernimmt hiefür keinerlei Haftung.
  3. Zuspätkommen ist sofort zu begründen. Ungerechtfertigtes Zuspätkommen gilt als unentschuldigtes Schulversäumnis, was bei Wiederholung zu Disziplinarstrafen und Verlängerung der Lehrzeit führen kann.
  4. Höflichkeit und schuldige Achtung gegenüber sämtlichen Lehrern Deiner Schule fordern, daß Du beim Eintritt oder abgang derselben, Dich ohne Aufforderung stramm von Deinem PLatze erhebst. Außerhalb der Lehrsäle grüße die Lehrer höflich mit einer landesüblichen Grußform (die schönste hievon ist das stets passende "Grüß Gott"), indem Du bei gleichzeitigem Abnhemen Deiner Kopfbedeckung Haltung annimmst (Hände aus den Hosentaschen!). Erfülle die anordnungen der Lehrkräfte stets willig und vollinhaltlich, denn Ordnung wächst nur aus Unterordnung.
  5. Das Betreten fremder Lehrsäle, Lehrwerkstätten- und Waschräume, sowie das eigenmächtige Verlassen des Schulhauses während des Unterrichtes oder in den Kurzpausen ist Dir verboten.
  6. Du bist nicht berechtigt, eigenmächtig Beheizungs-, Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen zu betätigen. Auch das Öffnen und Schließen der Fenster ist Dir nur über Anordnung einer Lehrpeson gestattet. Das Hinauslehnen aus den geöffneten Fenstern ist untersagt.
  7. Benütze nur den, Deinem Lehrsaal oder Deiner Lehrwerkstätte zugewiesenen Abort, schließe stets hinter Dir die Türen und sieh dort auf größte Reinlichkeit. Das Abortgehen während des Unterrichtes bleibt auf dringende Fälle beschränkt.
  8. Im Schulgebäude und in unmittelbarer Umgebung desselben ist Dir das Rauchen, so alt Du auch seist, strengenst untersagt.
  9. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (außer solchen fachkundlicher Art) darfst Du nicht in die Schule mitnehmen.
  10. Wirf keinerlei Abfälle auf den Fußboden und auf den Schulvorplatz. Laß Abfälle auch nicht in den Bänken liegen, sondern lege si in den Papierkörben ab. Wirf Obstreste dorthin nicht von weitem, da Du sonst die Wände beschmutzt. Schneeballwerfen vor dem Schulhaus ist untersagt.
  11. Ansammlungen in Stiegenhäusern, Gängen und vor der Haustüre sind möglichst zu vermeiden. Pfeife oder singe nicht im Schulhaus und schließe ruhig die Türen. Schließe nach Benützung stets die Wasserhähne in den Geruchsschleusen der Aborte und in den Waschräumen.
  12. Benimm Dich auf dem Schulweg, währen der Mittagspause im Schulort, auf dem bahnhof und in den verkehrsmitteln gesittet. Biete älteren Leuten und Frauen Deinen Sitzplatz in den Verkehrsmitteln an. Du erwibst Dir dafür Dank und Freunde. Achte fremdes Eigentum und vermeide Flurschäden. Benimm Dich also außerhalb der Schule so, daß der gute Ruf Deiner Schule erhalten und das Ansehen der Schülerschaft gewahrt bleibt.
  13. Wenn du böswillig oder auch nur aus Fahrlässigkeit das Eigentum der Schule oder Deiner Mitschüler schädigst, hast Du abgesehen von der darauf verhängten Strafe, auch noch die Ersatzkosten hiefür zu tragen. Sind die Täter nicht feststellbar, so kann auch ein größerer, hiefür in Betracht kommender Kreis von Schüler zur Schadensgutmachung herangezogen werden. Neu aufgetretende Schäden melde sofort Deinem Lehrer. Bekritzle nie Bänke und Wände, denn nur Narrenhände beschmieren Tische und Wände.
  14. Stürme nach Unterrichtschluß oder im Falle eines Alarmes nicht polternd und schreiend über die Stiegen hinab, sondern verlasse ruhig und ohne Hast das Schulhaus.
  15. Vergiß nie Dein Schulbesuchsfeststellungsheft und sorge rechtzeitig für die darin vorgeschriebene schriftliche Kenntnisnahme Deines Schulbesuches durch den Lehrherrn.
  16. Bemerkst Du in den Dich betreffenden Eintragungen der Schule Unrichtigkeiten, so stelle sie sowohl Deinem Klassenvorstand als auch in der Direktionskanzelei richtig. Melde dort auch sofort etwaige veränderungen in Deinem Lehrverhältnis und Wohnsitzwechsel.
  17. Merke Dir, daß Du während Deiner gesamten Lehrzeit gesetzlich verpflichtet bist die Berufsschule regelmäßig zu besuchen, unentschuldigtes Fernbleiben gesetzlich bestraft wird und eine Lehrzeitverlängerung nach sich ziehen kann. Arbeit ist kein Entschuldigungsgrund. Schulversäumnisse sind mit schriftlicher Entschuldigung zu belegen, die vom Meister, Erziehungsberechtigten, Arzt oder Krankenkasse bestätigt sein müssen.

Merke: Der Dienst an Heimat und Volk verlangt größtmöglichste Leistung, die nur durch strenge Einordnung des einzelnen möglich ist.