Internatsordnung
Damit der Internatsalltag ohne Komplikationen ablaufen kann, sind die Internatsregeln einzuhalten. Die Internatsordnung wird am folgenden Tag der Anreise nochmals ausführlich besprochen.
Internatsordnung (auszugsweise):
- Wir möchten den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich gestalten. Da aber mehrere Schüler hier wohnen, stehen soziales und demokratisches Verhalten an vorderster Stelle.
- Es ist aber auch das Streben der Internatsleitung und der Erzieher, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen möglichst erfolgreichen schulischen Abschluss fürgewährleisten. Diese Rahmenbedingungen und Regeln des Zusammenlebens sind in der Heimordnung festgelegt und dienen zum Schutz!
- Verderbliche Lebensmittel dürfen aus hygienischen Gründen nicht in die Zimmer mitgenommen werden. Die Einnahme solcher Speisen ist aber jederzeit im Speisesaal möglich.
- Die Konsumation von ALKOHOL in den Zimmern ist strengstens verboten, ebenso gilt das RAUCHEN auf den Zimmern als grober Verstoß gegen die Heimordnung.
- Der Hauptzweck des Aufenthaltes in diesem Internat ist es, den schulischen Herausforderungen gerecht zu werden. Daher werden Lernzeiten festgelegt. Diese Zeiten sind täglich von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr vorgesehen. Während dieser Zeit muss es in den Zimmern ruhig sein, damit ein konzentriertes Studium möglich ist. MOBILTELEFONE sind ausnahmslos abzuschalten!
- Das Versperren der Wertsachen wie Schmuck, Geld, Handy und Notebook, aber auch Ihre Kleidung wird empfohlen. Bei Diebstahl übernimmt der Internatserhalter keine Haftung!
- Elektrogeräte wie Geräte wie Kocher, Tauchsieder, Bügeleisen und Kaffeemaschinen dürfen aus Brandschutzgründen auf den Zimmern nicht verwendet werden. Föngeräte dürfen nur dann benützt werden, wenn sie den gesetzlichen Prüfbestimmungen entsprechen. Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, sind zum Musikhören nur Radios mit Kopfhörer erlaubt. Des weiteren sind die PC und Notebooks in der Zeit von 22:00 bis 6:00 vom Stromnetz zu nehmen.
- Die Essenszeiten sind dem Tagesablauf zu entnehmen. Die Ausgabe erfolgt in Form der Selbstbedienung. Dadurch ist es möglich, auf die Größe der Portion Einfluss zu nehmen. Das Küchenpersonal ist bemüht dafür zu sorgen, dass ausreichend große Portionen vorhanden sind.
- Es wurde schon erwähnt, dass es ein großes Anliegen der Internatsleitung und deren Mitarbeiter ist, dass die Freizeit nicht nur konsumiert sondern auch aktiv mitgestaltet wird.
- Es ist uns nur in dringenden Fällen möglich, Telefonate an direkt weiterzuleiten. Wir raten, Telefongespräche möglichst während der Ausgangszeit zu führen, um in der Studierzeit Ruhe zu gewährleisten. Während der Studierzeit und ab Beginn der Nachtruhe sind Mobiltelefone ausnahmslos abzuschalten!
- Bei einem Feueralarm (auch bei einem Probealarm) ist das Internat diszipliniert und ruhig zu verlassen. Da eine Kontrolle wegen eventuell fehlender Schüler schnellstens vorgenommen werden muss, ist ein geordnetes Einfinden an den bestimmten Sammelplätzen unerlässlich: Parkplatz – vor dem Haupteingang.
- Aus gesundheitlichen Gründen raten wir vom Konsum von Alkohol und Nikotin ab! Sollte aber dennoch während des Ausganges ein Gläschen getrunken werden, haben wir solange keine Einwände, sofern nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird und sich das Verhalten durch den Alkoholeinfluss nicht negativ verändert.
- Ein negatives Verhalten wird zur Folge haben, dass es zu einer Zurechtweisung durch den Erzieher kommt und dass versäumte Pflichten nachträglich erfüllt werden müssen. Beratende und belehrende Gespräche , möglicherweise auch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, können auch eingesetzt werden, um ein Fehlverhalten zu verändern.
- Bei besonders schweren Verfehlungen (Diebstahl, Gewalttätigkeit, Alkoholexzesse, Rauschgift, Sexualdelikte, politischer Radikalismus) erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Internat!