Von Knallteufeln und KnatterfontänenExperimente mit pyrotechnischem Spielzeug (Teil I)Viktor Obendrauf2. Pyrotechnische Artikel der Klasse PIKlasse I-Produkte dürfen ganzjährig verkauft werden. Man findet diese Artikel in Form von pyrotechnischem Spielzeug, pyrotechnischen Scherzartikeln oder Ganzjahresfeuerwerken immer häufiger in Trafiken, Tankstellen, Baumärkten, Souvenierläden, wobei je nach Effekt der Phantasie bei der Namensgebung keine Grenzen gesetzt sind: Baby-Rockets, Knall-Teufel, Silberregen, Geisterlichter, Feuer-Wirbel, Silber-Blüten, Magic-Stars und Mini-Vulkane warten genauso auf Abnehmer wie Sterntaler, Knatterfontänen, Dicke Brummer Tolle Bienen und Knallstreichhölzer. Weit über 500 verschiedene Produkte der Klasse P I sind offiziell geprüft und zugelassen. "Kleinstfeuerwerke" der Klasse I (BAM-P I) können - wie die Namen schon andeuten - ausdrücklich auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Dass Kinder unter 12 Jahren diese Artikel nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden sollen, gilt nur als Empfehlung. Da Verwendungshinweise auf den Verpackungen ohnehin nicht immer gelesen werden, scheint es unerheblich, ob die Kinder des Lesens überhaupt schon kundig sind oder nicht. Allerdings ist die Abgabe von Amorcesbändern oder Plastik-Ring-bzw. Band-Amorces an Kinder unter 3 Jahren nicht gestattet.
Die Mengen an explosionsgefährlichen Stoffen in den pyrotechnischen Sätzen sind streng limitiert und grenzen Produkte der Klasse I von der Klasse II ab: Tischfeuerwerke (rauchlose Zimmerfontänen, Traumsterne) der Klasse I (Brenndauer ca. 25 bis 30 Sekunden) funktionieren mit maximal 0,5 g Nitrocellulosepulver mit einem Stickstoffgehalt von nicht mehr als 12,6%.
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