Informationen zur Berufsreifeprüfung
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Ein neuer Weg zu Universität, Hochschule und Fachhochschule
Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu
höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten.
Die Berufsreifeprüfung ist ein weiterer Schritt dazu.
Sie berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien
sowie Kollegs und ermöglicht die Einstufung
in den gehobenen Dienst.
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Damit eröffnen sich für Absolventen des dualen Systems, für Absolventen
von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Krankenpflegeschulen
oder von Schülen für den medizinisch-technischen Fachdienst neue
Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.
In Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung – sie ist eine Externistenprüfung –
sind nicht nur Schulen, sondern auch vom Bundesministerium für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten anerkannte Institutionen
der Erwachsenenbildung mit eingebunden.
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Voraussetzungen
- Lehrabschlussprüfung,
- dreijährige mittlere Schule,
- Krankenpflegeschule oder
- Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
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Mindestalter
- zur ersten Teilprüfung vollendetes 17. Lebensjahr
- zur letzten Teilprüfung vollendetes 20. Lebensjahr
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Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen
- eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit in Deutsch
- eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit in Mathematik
oder angewandte Mathematik
- eine Teilprüfung in einer Lebenden Fremdsprache nach Wahl (in Form einer
fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit oder einer mündlichen Prüfung)
- eine mindestens vierstündige Klausurarbeit in Form eines Projektes
in einem zugeteilten Fachbereich mit anschließender mündlicher
Prüfung darüber
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Die Teilprüfungen sind Externistenprüfungen, d. h. sie können ohne vorherigen
Schulbesuch vor einer Prüfungskommission abgelegt werden.
Nach Ablegung jeder Teilprüfung wird ein Zeugnis, nach der letzten Teilprüfung
das Berufs-Reifeprüfungszeugnis ausgestellt.
Achtung:
Für alle genannten Prüfungen gelten die gleichen Anforderungen wie bei
Reifeprüfungen an höheren Schulen.
Wiederholung einer Teilprüfung
Wird eine Teilprüfung negativ bzw. nicht beurteilt, so ist eine zweimalige
Wiederholung nach Ablauf einer Frist von jeweils drei Monaten möglich.
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Was wird angerechnet
- Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen im Rahmen der Reifeprüfung an
allgemein- bildenden höheren Schulen (AHS) oder berufsbildenden
höheren Schulen (BHS), Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
(BAKIP) oder Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP).
- Bereits bestandene Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung im
Rahmen von Lehrgängen an vom Bundesministerium für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten anerkannten
Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
- Die Teilprüfung im gewählten Berufsfeld (Fachbereich) muss
nicht abgelegt werden, wenn eine Meisterprüfung, eine
Abschlussprüfung im Rahmen einer Werkmeisterschule oder
eine dreijährige Ausbildung an einer Fachakademie (zB WIFI)
bereits erfolgreich absolviert wurde.
Weiters nach einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einer
4-jährigen berufsbildenden mittleren Schule, sofern im Rahmen der
Prüfung eine Abschlussarbeit absolviert wurde.
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Die Berufsreifeprüfung wird von einer Externistenkommission abgenommen.
Diese Kommissionen sind an höheren Schulen (AHS, BHS, BAKIP oder BASOP)
in ganz Österreich eingerichtet.
Allerdings können bis zu drei Teilprüfungen im Rahmen von anerkannten
Lehrgängen in Einrichtungen der Erwachsenenbildung absolviert werden.
Somit muss zumindest eine Teilprüfung vor der Externistenkommission abgelegt werden.
Die Anmeldung zur Berufsreifeprüfung erfolgt beim Leiter der gewählten höheren Schule.
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Anzugeben sind dabei:
- die gewählte Lebende Fremdsprache (nach Wahl schriftliche
oder mündliche Prüfung)
- der gewählte Fachbereich (Berufsfeld)
- anrechenbare Teilprüfungen
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Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Eine Teilprüfung kann bereits
vor Abschluss der genannten Vorbildung abgelegt werden.
Mindestalter 17 Jahre.
Die Teilprüfungen können zu einem Termin, aber auch zu verschiedenen Termi-
nen – sowohl einzeln als auch im Rahmen der üblichen Reifeprüfungstermine
an AHS, BHS, BAKIP oder BASOP – absolviert werden.
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Die erforderlichen Kenntnisse können je nach Angebot in
- mittleren und höheren Schulen, Berufsschulen
- vom BMUK anerkannten Institutionen der Erwachsenenbildung (bfi, WIFI, Volkshochschulen etc.) oder
- im Selbststudium
erworben werden.
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