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Informationen zur Berufsreifeprüfung

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Ein neuer Weg zu Universität, Hochschule und Fachhochschule

Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die Berufsreifeprüfung ist ein weiterer Schritt dazu.
Sie berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst.

Damit eröffnen sich für Absolventen des dualen Systems, für Absolventen von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Krankenpflegeschulen oder von Schülen für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.

In Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung – sie ist eine Externistenprüfung – sind nicht nur Schulen, sondern auch vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten anerkannte Institutionen der Erwachsenenbildung mit eingebunden.

Voraussetzungen

  • Lehrabschlussprüfung,
  • dreijährige mittlere Schule,
  • Krankenpflegeschule oder
  • Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst


Mindestalter

  • zur ersten Teilprüfung vollendetes 17. Lebensjahr
  • zur letzten Teilprüfung vollendetes 20. Lebensjahr


Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen

  • eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit in Deutsch
  • eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit in Mathematik oder angewandte Mathematik
  • eine Teilprüfung in einer Lebenden Fremdsprache nach Wahl (in Form einer fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit oder einer mündlichen Prüfung)
  • eine mindestens vierstündige Klausurarbeit in Form eines Projektes in einem zugeteilten Fachbereich mit anschließender mündlicher Prüfung darüber

Die Teilprüfungen sind Externistenprüfungen, d. h. sie können ohne vorherigen Schulbesuch vor einer Prüfungskommission abgelegt werden. Nach Ablegung jeder Teilprüfung wird ein Zeugnis, nach der letzten Teilprüfung das Berufs-Reifeprüfungszeugnis ausgestellt.
Achtung: Für alle genannten Prüfungen gelten die gleichen Anforderungen wie bei Reifeprüfungen an höheren Schulen.

Wiederholung einer Teilprüfung
Wird eine Teilprüfung negativ bzw. nicht beurteilt, so ist eine zweimalige Wiederholung nach Ablauf einer Frist von jeweils drei Monaten möglich.

Was wird angerechnet

  • Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen im Rahmen der Reifeprüfung an allgemein- bildenden höheren Schulen (AHS) oder berufsbildenden höheren Schulen (BHS), Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) oder Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP).
  • Bereits bestandene Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung im Rahmen von Lehrgängen an vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung.
  • Die Teilprüfung im gewählten Berufsfeld (Fachbereich) muss nicht abgelegt werden, wenn eine Meisterprüfung, eine Abschlussprüfung im Rahmen einer Werkmeisterschule oder eine dreijährige Ausbildung an einer Fachakademie (zB WIFI) bereits erfolgreich absolviert wurde. Weiters nach einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einer 4-jährigen berufsbildenden mittleren Schule, sofern im Rahmen der Prüfung eine Abschlussarbeit absolviert wurde.

Die Berufsreifeprüfung wird von einer Externistenkommission abgenommen. Diese Kommissionen sind an höheren Schulen (AHS, BHS, BAKIP oder BASOP) in ganz Österreich eingerichtet.
Allerdings können bis zu drei Teilprüfungen im Rahmen von anerkannten Lehrgängen in Einrichtungen der Erwachsenenbildung absolviert werden. Somit muss zumindest eine Teilprüfung vor der Externistenkommission abgelegt werden. Die Anmeldung zur Berufsreifeprüfung erfolgt beim Leiter der gewählten höheren Schule.

Anzugeben sind dabei:

  • die gewählte Lebende Fremdsprache (nach Wahl schriftliche oder mündliche Prüfung)
  • der gewählte Fachbereich (Berufsfeld)
  • anrechenbare Teilprüfungen

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Eine Teilprüfung kann bereits vor Abschluss der genannten Vorbildung abgelegt werden.
Mindestalter 17 Jahre.
Die Teilprüfungen können zu einem Termin, aber auch zu verschiedenen Termi- nen – sowohl einzeln als auch im Rahmen der üblichen Reifeprüfungstermine an AHS, BHS, BAKIP oder BASOP – absolviert werden.

Die erforderlichen Kenntnisse können je nach Angebot in

  • mittleren und höheren Schulen, Berufsschulen
  • vom BMUK anerkannten Institutionen der Erwachsenenbildung (bfi, WIFI, Volkshochschulen etc.) oder
  • im Selbststudium
erworben werden.

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