HLW Steyr - Ihr Prüfungszentrum
für die Berufsreifeprüfung
Termine und Vorbereitung
siehe bei den jeweiligen Prüfugnsgebieten bzw. unter
Termine
Bereits mehr als 800 Kandidat/innen (Stand: Juni 2010)
haben sich entschlossen, an der HLW Steyr Teile ihrer Berufsreifeprüfung
abzulegen. Über 270 können wir bereits zum erfolgreichen
Abschluss ihrer Prüfung gratulieren.
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Personen, Berechtigungen
zu erwerben, die mit der Reifeprüfung einer höheren
Schule verbunden sind. Dies gilt für Interessierte
aber nur dann, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen
bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:
- eine Lehrabschlussprüfung
- eine Facharbeiterprüfung gem.
§ 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
- eine Meisterprüfung gem. §
7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
- eine mindestens dreijährige
mittlere Schule
- eine Krankenpflegeschule oder Schule
für Gesundheits- und Krankenpflege
- eine mindestens 30 Monate umfassende
Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
- eine Meisterprüfung gem. §
20 der Gewerbeordnung
- eine Befähigungsprüfung
gem. § 22 der Gewerbeordnung
- eine Dienstprüfung gem. §
28 des beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979
Die erfolgreich abgelegte Dienstprüfung ist durch
das Zeugnis über diese Prüfung zu belegen. Der
Nachweis über die im Dienstverhältnis verbrachte
Dienstzeit von min. 3 Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
ist durch eine entsprechende Bestätigung der Bundesdienststelle
zu erbringen.
- ein erfolgreicher Abschluss des
III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule
gemeinsam mit einer mindestens 3-jährigen beruflichen
Tätigkeit. Der Nachweis ist durch das entsprechende
Jahreszeugnis zu erbringen. Die berufliche Tätigkeit
kann durch entsprechende Bestätigungen der/des Dienstgeber/s
oder mittels Versicherungsdatenauszug erbracht werden.
Inhalt und Umfang der
Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:
- Deutsch* (5-stündige schriftliche
Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung bestehend
aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit
und Diskussion derselben)
- Mathematik und angewandte Mathematik
(4-stündige schriftliche Klausurarbeit)
- Lebende Fremdsprache nach Wahl
eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit oder eine
mündliche Prüfung
- Fachbereich: eine 5-stündige
schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem
Berufsfeld des Prüfungskandidaten und eine diesbezügliche
mündliche Prüfung.
*) Die mündliche Prüfung Deutsch entfällt
für Prüfungskandidaten, welche die schriftliche
Teilprüfung im Fachbereich in Form einer projektorientierten
Arbeit ablegen.
**) Die Teilprüfung im Fachbereich kann 1. auch über
ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit
des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel
einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden
kann, oder 2. an Stelle der 5-stündigen schriftlichen
Klausurarbeit auch in Form einer projektorientierten Arbeit
(einschl. einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung
des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt
werden (Projektarbeit)
Lehrpläne finden Sie bei den jeweiligen Teilprüfungsgebieten.
Einen Gesamtlehrplan
können Sie hier downloaden.
Von den genannten Teilprüfungen muss zumindest eine
an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt
werden.
An der HLW Steyr können Teilprüfungen in den Fächern
sowie in den Fachbereichen
abgelegt werden.
Zulassung zur Berufsreifeprüfung
Das Ansuchen um Zulassung ist bei einer öffentlichen
höheren Schule zu stellen. Anmeldungen sind im Sekretariat
der HLW Steyr zu den Dienstzeiten möglich. Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Helga
Springer. Die Zulassung ist mit EUR 14,30 zu vergebühren
(Stand 1.7.2011). Diese überweisen Sie bitte auf das
Konto:
PSK: BLZ 60000
Kto.Nr.: 5390595
Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
L. Werndl. Str. 7
4400 Steyr
Das Ansuchen hat zu enthalten:
- den Nachweis der persönlichen
Voraussetzungen inkl. dem Geburtsdatum
- die Wahl, ob die Teilprüfung "lebende Fremdsprache"
schriftlich oder mündlich abgelegt wird
- Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich*
- den beabsichtigten Zeitpunkt der
vor der Prüfungskommission abzulegenden Teilprüfungen
*) Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung
über den Fachbereich in Form einer Projektarbeit können
die Angaben auch einen Vorschlag für die Themenstellung
und die inhaltliche Abgrenzung des fachlichen Umfeldes der
Projektarbeit enthalten.
Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung
nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten. Der
Prüfungskandidat darf zu höchstens drei Teilprüfungen
bereits vor dem erfolgreichen Abschluss der oben genannten
Prüfungen antreten.
Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende der
Prüfungskommission.
Nach der Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist ein
Wechsel der Prüfungskommission nicht mehr zulässig.
Anmeldung/Zulassung
zu einzelnen Prüfungen
Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den
Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Schule. Es
kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post
geschickt werden. Die Anmeldung zur Teilprüfung muss
spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin
erfolgen.
Treten Sie von einem Prüfungstermin zurück, so
ist eine schriftliche Abmeldung, die Sie persönlich
abgeben oder eingeschrieben übermitteln, zwingend erforderlich.
Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Prüfungstermin
bedeutet, dass Sie einen Prüfungstermin verwirkt haben
(siehe dazu Wiederholungsmöglichkeiten von Teilprüfungen).
Bei Erkrankung zum Prüfungstermin bitten wir Sie um
Vorlage eines ärztlichen Attests, damit Sie den Anspruch
auf den Prüfungstermin behalten können.
Anmeldungen via BFI erfolgen für Kursteilnehmer gesammelt,
in den Beiträgen zu den BFI-Vorbereitungskursen ist
die erste Prüfungsgebühr bereits inkludiert. Kandidat/innen,
die sich direkt an der HLW Steyr anmelden, müssen eine
Prüfungsgebühr für die einzelnen Prüfungen
bezahlen.
Anmeldung/Zulassung zu
einer Teilprüfung aus einem Fachbereich
Die Anmeldung erfolgt mit Formular S1, Sie geben dieses
am besten persönlich im Sekretariat der HLW Steyr ab.
Die Teilprüfung 'Fachbereich' besteht aus zwei Prüfungsteilen:
- einer 5-stündigen schriftlichen Klausurarbeit oder
einer Projektarbeit
- einer mündlichen Prüfung
Die Klausurarbeit ist über ein Thema aus dem Berufsfeld
des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen
Umfeldes) oder über ein Thema, das sowohl der beruflichen
Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem
Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule
zugeordnet werden kann, zu erstellen.
Die Projektarbeit besteht aus einer projektorientierten
Arbeit, welche in eigenständiger Weise auf höherem
Niveau zu erstellen ist und einer Präsentation und
Diskussion derselben unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes
(gleichfalls auf höherem Niveau)
Die mündlcihe Prüfung bezieht sich je nach Wahl
des schriftlichen Prüfungsteiles auf die Klausurarbeit
bzw. auf die Projektarbeit und hat sich mit dem Thema dieser
Arbeit auf höherem Niveau auseinanderzusetzen. Dabei
sind die vom Prüfungskandidaten bei der Lösung
der Aufgaben erwiesene Kenntnis des Prüfungsgebietes,
die dabei gezeigte Einsicht in die Zusammenhänge zwischen
verschiedenen Sachgebieten des Prüfungsgebietes, die
Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung des
Inhaltes des Prüfungsgebietes und die Erreichung der
Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lernziele des betreffenden
Prüfungsgebietes zu beurteilen.
ACHTUNG: Die Teilprüfung aus dem Fachbereich ist ein
Nachweis über das während der beruflichen Tätigkeit
erworbene Wissen auf „höherem Niveau". Sie
werden schriftlich von der Schulleitung in Kenntnis gesetzt,
in welchem Fachbereich Sie eine Prüfung abzulegen haben.
Änderungen des Fachbereichs sind nicht möglich.
Diese Benachrichtigung gilt nicht als Anmeldung zur Teilprüfung!
Ersatz einer Teilprüfung
Sie können auch um Ersatz der Prüfung aus einem
Teilbereich ansuchen. Der Entfall einer Teilprüfung
kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines
Sprachenzertifikats oder diverser Diplom- und Befähigungsprüfungen
laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung
von der Prüfungskommission an der Schule gewährt
werden.
Ablegen einer Teilprüfung
Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen,
die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, einen
amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und eine Auftragsbestätigung
bezüglich Prüfungsgebühr vorlegen können.
Termine der Teilprüfungen
Schriftlich: Für Prüfungen aus
dem Gegenstand Mathematik gibt der Landesschulrat dreimal
pro Jahr Termine vor. Für Deutsch, Englisch, Gesundheit
und Soziales, Ernährung sowie Kulturtouristik bieten
wir einmal im Jahr, parallel zu einem Prüfungstermin
aus Mathematik, die Möglichkeit an, die Prüfung
schriftlich abzulegen. In der Regel ist dies der Juni-Termin
(erster Mittwoch im Juni).
Mündlich: Mündliche Prüfungen
finden frühestens drei Wochen nach der schriftlichen
Prüfung im Umfeld der mündlichen Reife- und Abschlussprüfungen
des Regelschulbetriebs an der HLW Steyr statt, d.h. ausschließlich
zum Haupttermin des Prüfungsablaufs, konkret: letzte
Juni oder 1. Juliwoche
Einsicht in schriftliche
Prüfungsarbeiten
Jede/r Fachprüfer/in legt einen Termin zur Einsichtnahme
in die schriftlichen Arbeiten fest. Dieser Termin wird am
Prüfungstag bekannt gegeben. Prüfungsarbeiten
dürfen nur bei persönlicher Anwesenheit zum Termin
der Einsichtnahme kopiert werden.
Wiederholungsmöglichkeiten
von Teilprüfungen
Die Wiederholung einer Teilprüfung ist zweimal zulässig.
Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum
anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.
Das Reifeprüfungszeugnis
Nach Ablegen aller Teilprüfungen bringen Sie alle Bestätigungen
über ihren Prüfungserfolg ins Sekretariat der
HLW Steyr. Das Gesamtzeugnis wird von der Schule ausgestellt.
Das Zeugnis ist mit EUR 13,20 zu vergebühren, dies
erfolgt ebenfalls in unserem Sekretariat.
Der Prüfungsablauf
Zur Prüfung antreten darf, wer sich angemeldet und
die Prüfungsgebühr bezahlt hat (bitte bringen
Sie unbedingt eine Zahlungsbestätigung mit). Auch die
Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist erforderlich.
Noch vor Beginn der Prüfung werden Sie gefragt, ob
Sie prüfungsfähig sind, d.h. ob Sie gesundheitlich
in der Lage sind, die Prüfung abzulegen. Sobald Ihnen
die Aufgabenstellung vorliegt, muss die Prüfung gewertet
werden.
Schriftliche Prüfung:
Sie finden Hinweisschilder an der Schultüre vor, in
welchem Raum Ihre Prüfung stattfindet. Die/der Prüfer/in
hat einen Sitzplan erarbeitet. Ihr Platz ist durch ein Namenskärtchen
gekennzeichnet.
Das Verlassen des Raumes ist jeweils nur für maximal
5 Minuten - für das Aufsuchen der Toilette - gestattet.
Es dürfen Jause und alkoholfreie Getränke (Mineralwasser,
Säfte) mitgebracht und während des Prüfungsverlaufs
konsumiert werden. Im gesamten Schulgebäude besteht
Rauchverbot.
Es darf nur ausgegebenes, gestempeltes Papier verwendet
werden.
Alle Unterlagen, das betrifft auch die Aufgabenstellung,
müssen nach Beendigung der Arbeit abgegeben werden.
Die Anzahl der beschriebenen Blätter / Bögen vermerken
die Kandidat/innen auf dem Umschlagbogen.
Es darf nicht mit Bleistift geschrieben werden. Ausnahme:
grafisch zu lösende Aufgaben im Fach Mathematik.
Die Beurteilung der Arbeit erfahren Kandidat/innen, die
sich über das BFI angemeldet haben, im BFI. Alle übrigen
werden vom Sekretariat der HLW Steyr verständigt.
Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt! Es
ist jedoch ein Prüfungstermin verwirkt!
Im Falle einer negativen Beurteilung wird ein Bescheid per
Post zugestellt.
Mündliche Prüfung:
Für die mündlichen Prüfungen wird ein Termin
(siehe Termine der Teilprüfungen) bekannt gegeben.
Zu diesem treten meist mehrere Kandidat/innen an. Am Beginn
dieses Prüfungstages wird die Prüfungsfähigkeit
festgestellt. Dabei wird den Kandidat/innen auch die Reihenfolge
der Prüfungen bekannt gegeben.
Die Beurteilung Ihrer mündlichen Prüfung wird
Ihnen am Ende des Prüfungstages mitgeteilt.
Mündliche Prüfungen sind kommissionelle Prüfungen.
Wir ersuchen Sie, in einer dem Anlass angemessenen Kleidung
zur Prüfung zu erscheinen.
Vorbereitungstermine/Beratungsgespräche
Die Lehrer/innen der HLW Steyr bieten regelmäßig
Beratungsgespräche an. Bei Interesse füllen Sie
bitte dieses Kontaktformular
aus.