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HLW Steyr
   
 
 

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HLW Steyr - Ihr Prüfungszentrum für die Berufsreifeprüfung

Termine und Vorbereitung siehe bei den jeweiligen Prüfugnsgebieten bzw. unter Termine

Bereits mehr als 800 Kandidat/innen (Stand: Juni 2010) haben sich entschlossen, an der HLW Steyr Teile ihrer Berufsreifeprüfung abzulegen. Über 270 können wir bereits zum erfolgreichen Abschluss ihrer Prüfung gratulieren.
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Personen, Berechtigungen zu erwerben, die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbunden sind. Dies gilt für Interessierte aber nur dann, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:

  • eine Lehrabschlussprüfung
  • eine Facharbeiterprüfung gem. § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • eine Meisterprüfung gem. § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • eine mindestens dreijährige mittlere Schule
  • eine Krankenpflegeschule oder Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
  • eine mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
  • eine Meisterprüfung gem. § 20 der Gewerbeordnung
  • eine Befähigungsprüfung gem. § 22 der Gewerbeordnung
  • eine Dienstprüfung gem. § 28 des beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979
    Die erfolgreich abgelegte Dienstprüfung ist durch das Zeugnis über diese Prüfung zu belegen. Der Nachweis über die im Dienstverhältnis verbrachte Dienstzeit von min. 3 Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist durch eine entsprechende Bestätigung der Bundesdienststelle zu erbringen.
  • ein erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule gemeinsam mit einer mindestens 3-jährigen beruflichen Tätigkeit. Der Nachweis ist durch das entsprechende Jahreszeugnis zu erbringen. Die berufliche Tätigkeit kann durch entsprechende Bestätigungen der/des Dienstgeber/s oder mittels Versicherungsdatenauszug erbracht werden.

 

Inhalt und Umfang der Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

  • Deutsch* (5-stündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben)
  • Mathematik und angewandte Mathematik (4-stündige schriftliche Klausurarbeit)
  • Lebende Fremdsprache nach Wahl eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung
  • Fachbereich: eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten und eine diesbezügliche mündliche Prüfung.

*) Die mündliche Prüfung Deutsch entfällt für Prüfungskandidaten, welche die schriftliche Teilprüfung im Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit ablegen.

**) Die Teilprüfung im Fachbereich kann 1. auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder 2. an Stelle der 5-stündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form einer projektorientierten Arbeit (einschl. einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit)

Lehrpläne finden Sie bei den jeweiligen Teilprüfungsgebieten. Einen Gesamtlehrplan können Sie hier downloaden.

Von den genannten Teilprüfungen muss zumindest eine an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.
An der HLW Steyr können Teilprüfungen in den Fächern

sowie in den Fachbereichen


abgelegt werden.

Zulassung zur Berufsreifeprüfung
Das Ansuchen um Zulassung ist bei einer öffentlichen höheren Schule zu stellen. Anmeldungen sind im Sekretariat der HLW Steyr zu den Dienstzeiten möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Helga Springer. Die Zulassung ist mit EUR 14,30 zu vergebühren (Stand 1.7.2011). Diese überweisen Sie bitte auf das Konto:
PSK: BLZ 60000
Kto.Nr.: 5390595
Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
L. Werndl. Str. 7
4400 Steyr

Das Ansuchen hat zu enthalten:

  • den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen inkl. dem Geburtsdatum
  • die Wahl, ob die Teilprüfung "lebende Fremdsprache" schriftlich oder mündlich abgelegt wird
  • Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich*
  • den beabsichtigten Zeitpunkt der vor der Prüfungskommission abzulegenden Teilprüfungen

*) Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer Projektarbeit können die Angaben auch einen Vorschlag für die Themenstellung und die inhaltliche Abgrenzung des fachlichen Umfeldes der Projektarbeit enthalten.

Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten. Der Prüfungskandidat darf zu höchstens drei Teilprüfungen bereits vor dem erfolgreichen Abschluss der oben genannten Prüfungen antreten.

Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.

Nach der Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist ein Wechsel der Prüfungskommission nicht mehr zulässig.


Anmeldung/Zulassung zu einzelnen Prüfungen
Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Schule. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post geschickt werden. Die Anmeldung zur Teilprüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Treten Sie von einem Prüfungstermin zurück, so ist eine schriftliche Abmeldung, die Sie persönlich abgeben oder eingeschrieben übermitteln, zwingend erforderlich. Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Prüfungstermin bedeutet, dass Sie einen Prüfungstermin verwirkt haben (siehe dazu Wiederholungsmöglichkeiten von Teilprüfungen). Bei Erkrankung zum Prüfungstermin bitten wir Sie um Vorlage eines ärztlichen Attests, damit Sie den Anspruch auf den Prüfungstermin behalten können.

Anmeldungen via BFI erfolgen für Kursteilnehmer gesammelt, in den Beiträgen zu den BFI-Vorbereitungskursen ist die erste Prüfungsgebühr bereits inkludiert. Kandidat/innen, die sich direkt an der HLW Steyr anmelden, müssen eine Prüfungsgebühr für die einzelnen Prüfungen bezahlen.

Anmeldung/Zulassung zu einer Teilprüfung aus einem Fachbereich
Die Anmeldung erfolgt mit Formular S1, Sie geben dieses am besten persönlich im Sekretariat der HLW Steyr ab. Die Teilprüfung 'Fachbereich' besteht aus zwei Prüfungsteilen:

  • einer 5-stündigen schriftlichen Klausurarbeit oder einer Projektarbeit
  • einer mündlichen Prüfung

Die Klausurarbeit ist über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) oder über ein Thema, das sowohl der beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, zu erstellen.
Die Projektarbeit besteht aus einer projektorientierten Arbeit, welche in eigenständiger Weise auf höherem Niveau zu erstellen ist und einer Präsentation und Diskussion derselben unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes (gleichfalls auf höherem Niveau)

Die mündlcihe Prüfung bezieht sich je nach Wahl des schriftlichen Prüfungsteiles auf die Klausurarbeit bzw. auf die Projektarbeit und hat sich mit dem Thema dieser Arbeit auf höherem Niveau auseinanderzusetzen. Dabei sind die vom Prüfungskandidaten bei der Lösung der Aufgaben erwiesene Kenntnis des Prüfungsgebietes, die dabei gezeigte Einsicht in die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sachgebieten des Prüfungsgebietes, die Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung des Inhaltes des Prüfungsgebietes und die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lernziele des betreffenden Prüfungsgebietes zu beurteilen.

ACHTUNG: Die Teilprüfung aus dem Fachbereich ist ein Nachweis über das während der beruflichen Tätigkeit erworbene Wissen auf „höherem Niveau". Sie werden schriftlich von der Schulleitung in Kenntnis gesetzt, in welchem Fachbereich Sie eine Prüfung abzulegen haben. Änderungen des Fachbereichs sind nicht möglich. Diese Benachrichtigung gilt nicht als Anmeldung zur Teilprüfung!

Ersatz einer Teilprüfung
Sie können auch um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich ansuchen. Der Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines Sprachenzertifikats oder diverser Diplom- und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden.

Ablegen einer Teilprüfung
Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorlegen können.

Termine der Teilprüfungen
Schriftlich: Für Prüfungen aus dem Gegenstand Mathematik gibt der Landesschulrat dreimal pro Jahr Termine vor. Für Deutsch, Englisch, Gesundheit und Soziales, Ernährung sowie Kulturtouristik bieten wir einmal im Jahr, parallel zu einem Prüfungstermin aus Mathematik, die Möglichkeit an, die Prüfung schriftlich abzulegen. In der Regel ist dies der Juni-Termin (erster Mittwoch im Juni).
Mündlich: Mündliche Prüfungen finden frühestens drei Wochen nach der schriftlichen Prüfung im Umfeld der mündlichen Reife- und Abschlussprüfungen des Regelschulbetriebs an der HLW Steyr statt, d.h. ausschließlich zum Haupttermin des Prüfungsablaufs, konkret: letzte Juni oder 1. Juliwoche

Einsicht in schriftliche Prüfungsarbeiten
Jede/r Fachprüfer/in legt einen Termin zur Einsichtnahme in die schriftlichen Arbeiten fest. Dieser Termin wird am Prüfungstag bekannt gegeben. Prüfungsarbeiten dürfen nur bei persönlicher Anwesenheit zum Termin der Einsichtnahme kopiert werden.

Wiederholungsmöglichkeiten von Teilprüfungen
Die Wiederholung einer Teilprüfung ist zweimal zulässig. Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.

Das Reifeprüfungszeugnis
Nach Ablegen aller Teilprüfungen bringen Sie alle Bestätigungen über ihren Prüfungserfolg ins Sekretariat der HLW Steyr. Das Gesamtzeugnis wird von der Schule ausgestellt. Das Zeugnis ist mit EUR 13,20 zu vergebühren, dies erfolgt ebenfalls in unserem Sekretariat.

Der Prüfungsablauf
Zur Prüfung antreten darf, wer sich angemeldet und die Prüfungsgebühr bezahlt hat (bitte bringen Sie unbedingt eine Zahlungsbestätigung mit). Auch die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist erforderlich. Noch vor Beginn der Prüfung werden Sie gefragt, ob Sie prüfungsfähig sind, d.h. ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, die Prüfung abzulegen. Sobald Ihnen die Aufgabenstellung vorliegt, muss die Prüfung gewertet werden.

Schriftliche Prüfung:
Sie finden Hinweisschilder an der Schultüre vor, in welchem Raum Ihre Prüfung stattfindet. Die/der Prüfer/in hat einen Sitzplan erarbeitet. Ihr Platz ist durch ein Namenskärtchen gekennzeichnet.
Das Verlassen des Raumes ist jeweils nur für maximal 5 Minuten - für das Aufsuchen der Toilette - gestattet.
Es dürfen Jause und alkoholfreie Getränke (Mineralwasser, Säfte) mitgebracht und während des Prüfungsverlaufs konsumiert werden. Im gesamten Schulgebäude besteht Rauchverbot.
Es darf nur ausgegebenes, gestempeltes Papier verwendet werden.
Alle Unterlagen, das betrifft auch die Aufgabenstellung, müssen nach Beendigung der Arbeit abgegeben werden.
Die Anzahl der beschriebenen Blätter / Bögen vermerken die Kandidat/innen auf dem Umschlagbogen.
Es darf nicht mit Bleistift geschrieben werden. Ausnahme: grafisch zu lösende Aufgaben im Fach Mathematik.

Die Beurteilung der Arbeit erfahren Kandidat/innen, die sich über das BFI angemeldet haben, im BFI. Alle übrigen werden vom Sekretariat der HLW Steyr verständigt.
Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt! Es ist jedoch ein Prüfungstermin verwirkt!
Im Falle einer negativen Beurteilung wird ein Bescheid per Post zugestellt.

Mündliche Prüfung:
Für die mündlichen Prüfungen wird ein Termin (siehe Termine der Teilprüfungen) bekannt gegeben. Zu diesem treten meist mehrere Kandidat/innen an. Am Beginn dieses Prüfungstages wird die Prüfungsfähigkeit festgestellt. Dabei wird den Kandidat/innen auch die Reihenfolge der Prüfungen bekannt gegeben.
Die Beurteilung Ihrer mündlichen Prüfung wird Ihnen am Ende des Prüfungstages mitgeteilt.
Mündliche Prüfungen sind kommissionelle Prüfungen. Wir ersuchen Sie, in einer dem Anlass angemessenen Kleidung zur Prüfung zu erscheinen.

Vorbereitungstermine/Beratungsgespräche
Die Lehrer/innen der HLW Steyr bieten regelmäßig Beratungsgespräche an. Bei Interesse füllen Sie bitte dieses Kontaktformular aus.