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Menschen brauchen
sinnvolle Regeln für gutes Zusammenleben.
Uns ist wichtig, dass wir höflich zueinander sind, auf unsere Worte
und vor allem auf die Lautstärke achten.
Wir wollen einander helfen und besonders auf Jüngere Rücksicht
nehmen. Wir wollen einander fair behandeln und niemanden verspotten.
Wir hören einander zu und respektieren ein „Nein“ oder ein „Stopp“.
Probleme lassen sich
nur durch Reden und Zuhören lösen, unsere Fäuste eignen sich dazu
wenig. Die Sprache in unserer Schule ist (ein für alle
verständliches) Deutsch, ausgenommen Englisch und MUZU.
Was uns noch
wichtig ist:
Wo wir leben und lernen, soll es sauber sein.
Wir helfen mit, dass das so bleibt:
Hausschuhe verwenden,
Müll trennen und entsorgen; Unterricht nur in einer sauberen Klasse,
Klassenzimmer und Garderobe ordentlich hinterlassen.
Zu unserer
eigenen Sicherheit:
Laufen und Fußballspielen nur im Sportunterricht, Fenster öffnen im
Beisein eines Lehrers, das Schulgebäude während der Unterrichtszeit
nicht ohne Erlaubnis verlassen.
Geld und Handy im
Spind versperren – im Falle eines Diebstahls ist es für immer weg!
Wir lernen in der
Schule, was für unser weiteres Leben notwendig ist und
erwartet wird:
pünktlich sein;
versäumten Unterrichtsstoff nachholen (Helfersystem bei längerer
Krankheit);
Kaugummi oder Kappen
sind Teil der Freizeit; keine Energy – Drinks in der Schule.
Bei Unterrichtsende
stellen wir die Sessel auf die Bänke, um auch unser
Reinigungspersonal zu entlasten.
Pausenordnung
Die 5–Minuten – Pause
reicht nur für den Gang zur Toilette. Die große Pause verbringen wir
- außer beim Jauseneinkauf – auf unserem Stockwerk.
Nach dem Läuten sind wir in der Klasse und bereiten uns auf die
kommende Stunde vor.
Während der allgemeinen Mittagspause halten wir uns im Regelfall nur
im Erdgeschoß auf, wir dürfen oder müssen – wenn wir zu laut sind -
das Schulgebäude verlassen.
In der Betreuungsaufsicht treffen wir uns im Normalfall im
Gruppenraum des Erdgeschoßes.
VERHALTENSMASSNAHMEN
beschlossen durch
die
LEHRERKONFERENZ
und das SCHULFORUM
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Ermahnung
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Ermahnung und
klärendes Gespräch
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Klärendes Gespräch
und schriftliche Vereinbarung über Konsequenzen
(Schülervorschlag)
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Schriftliche
Zusatzarbeiten (zum Stoff passend) oder Reinigungsarbeiten (je
nach Vergehen)
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Verständigung der
Eltern – klärende Aussprache („zufriedenstellend“)
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Nacharbeiten am
freien Nachmittag (wie 4.)
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Lüge oder
Diebstahl: sofortige Verständigung der Eltern
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WENIG
ZUFRIEDENSTELLEND:
Mitteilung SCHUG § 19, Z4 (oder SCHUG § 48);
Angebot zum Gespräch bei gravierenden Verstößen und bei
unverbesserlichem und uneinsichtigem Verhalten
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