Unsere Hausordnung

Menschen brauchen sinnvolle Regeln für gutes Zusammenleben.
Uns ist wichtig, dass wir höflich zueinander sind, auf unsere Worte und vor allem auf die Lautstärke achten.
Wir wollen einander helfen und besonders auf Jüngere Rücksicht nehmen. Wir wollen einander fair behandeln und niemanden verspotten. Wir hören einander zu und respektieren ein „Nein“ oder ein „Stopp“.

Probleme lassen sich nur durch Reden und Zuhören lösen, unsere Fäuste eignen sich dazu wenig. Die Sprache in unserer Schule ist (ein für alle verständliches) Deutsch, ausgenommen Englisch und MUZU.
 

Was uns noch wichtig ist:

Wo wir leben und lernen, soll es sauber sein. Wir helfen mit, dass das so bleibt:
Hausschuhe verwenden, Müll trennen und entsorgen; Unterricht nur in einer sauberen Klasse, Klassenzimmer und Garderobe ordentlich hinterlassen.

Zu unserer eigenen Sicherheit:
Laufen und Fußballspielen nur im Sportunterricht, Fenster öffnen im Beisein eines Lehrers, das Schulgebäude während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis verlassen.

Geld und Handy im Spind versperren – im Falle eines Diebstahls ist es für immer weg!


Wir lernen in der Schule, was für unser weiteres Leben notwendig ist und erwartet wird:
pünktlich sein; versäumten Unterrichtsstoff nachholen (Helfersystem bei längerer Krankheit);
Kaugummi oder Kappen sind Teil der Freizeit; keine Energy – Drinks in der Schule.
Bei Unterrichtsende stellen wir die Sessel auf die Bänke, um auch unser Reinigungspersonal zu entlasten.


Pausenordnung

Die 5–Minuten – Pause reicht nur für den Gang zur Toilette. Die große Pause verbringen wir - außer beim Jauseneinkauf – auf unserem Stockwerk.
Nach dem Läuten sind wir in der Klasse und bereiten uns auf die kommende Stunde vor.
Während der allgemeinen Mittagspause halten wir uns im Regelfall nur im Erdgeschoß auf, wir dürfen oder müssen – wenn wir zu laut sind - das Schulgebäude verlassen.
In der Betreuungsaufsicht treffen wir uns im Normalfall im Gruppenraum des Erdgeschoßes.
 

VERHALTENSMASSNAHMEN

beschlossen durch
die LEHRERKONFERENZ und das SCHULFORUM

  1. Ermahnung

  2. Ermahnung und klärendes Gespräch

  3. Klärendes Gespräch und schriftliche Vereinbarung über Konsequenzen (Schülervorschlag)

  4.  Schriftliche Zusatzarbeiten (zum Stoff passend) oder Reinigungsarbeiten (je nach Vergehen)

  5. Verständigung der Eltern – klärende Aussprache („zufriedenstellend“)

  6. Nacharbeiten am freien Nachmittag (wie 4.)

  7. Lüge oder Diebstahl: sofortige Verständigung der Eltern

  8. WENIG ZUFRIEDENSTELLEND:
    Mitteilung SCHUG § 19, Z4 (oder SCHUG § 48); Angebot zum Gespräch bei gravierenden Verstößen und bei unverbesserlichem und uneinsichtigem Verhalten