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Sondergenehmigungen gibt es
für Schulen im Tourismus- bzw.
Fremdenverkehrsbereich (Festlegung durch
Schulbehörde erster Instanz).
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1)
Sondergenehmigungen gibt es
für Schulen im Tourismus- bzw.
Fremdenverkehrsbereich (Festlegung durch
Schulbehörde erster Instanz).
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