Grundsätzliches über den ECDL
Der Europäische Computer Führerschein ist ein internationales Zertifikat das inzwischen in fast allen europäischen Ländern, aber auch in USA, Canada, Argentinien, Südafrika, Australien, Hongkong und vielen anderen Ländern anerkannt wird.
Aus diesem Grund, gilt es die internationalen Regeln auch dem entsprechend einzuhalten:
Eine der wichtigsten Regeln besagt, dass die Prüfung niemals durch den ausbildenden Lehrer durchgeführt werden darf. Es darf auch KEIN anderer Lehrer der gleichen Schule prüfen.
Durch die Eintragung des Prüfungstermins werden die Prüfer informiert. Eine Absprache zwischen einer Schule und einem bestimmten Prüfer ist nicht zulässig. Die Auswahl der Prüfer erfolgt ausschließlich nach dem Zufallsprinzip und dem Motto „first come - first surf“.
Alle Kosten die für den Prüfer anfallen, er darf nur in seiner Freizeit prüfen, sind durch die Prüfungsgebühr gedeckt. Darum ist zu beachten, dass die Zahl der angemeldeten Module möglichst exakt eingehalten wird. Änderungen in einem größeren Ausmaß (+/- 10%) müssten dem Prüfer mitgeteilt werden.
Es ist grundsätzlich nicht zugelassen, dass ein Prüfer gleichzeitig in mehreren Räumen prüft, bei Verstoß kann die gesamte Prüfung aberkannt werden.
Den Auftrag eine Prüfung durchzuführen, wird durch die Schule erfolgen und zu einem direkten Vertragsverhältnis zwischen der Schule und dem Prüfer führen. Der Verein ist ausschließlich Vermittler und stellt eine Dienstleistung zur Verfügung.
Der „Verein zur Förderung des ECDL an Schulen und in der öffentlichen Verwaltung“ ist laut Statuten seinem Auftraggeber, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verpflichtet.
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