VEREINBARUNGEN DES SCHULISCHEN ZUSAMMENLEBENS
(Zur leichteren Lesbarkeit wird auf die explizite Anführung beider Genera verzichtet. Alle Formulierungen beziehen sich selbstverständlich auf beide Geschlechter.)
Das Oberstufenrealgymnasium der Franziskanerinnen in Vöcklabruck sieht als Katholische Privatschule seine Aufgabe darin, eine Schulgemeinschaft zu bilden, die jungen Menschen hilft, ihre verschiedenen Persönlichkeiten zu entfalten und in ihre Freiheit und Verantwortung als Menschen und Christen hineinzuwachsen.
Das Gelingen dieser Erziehungsaufgabe hängt wesentlich von der Bereitschaft der Jugendlichen ab, sich um die Grundhaltungen zu bemühen, ohne die eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens nicht möglich ist:
- Verantwortung, Toleranz und Solidarität gegenüber den anderen und für die Gemeinschaft
- Wertschätzung den Mitmenschen und ihrer berechtigten Anliegen gegenüber
- Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit
- Sorge um Gesundheit und Sicherheit
- Ehrlichkeit und Einfachheit
- Ordnungssinn, Pünktlichkeit und Sauberkeit
Religiöse Feiern sind Teil unserer schulischen Lebenskultur. Sie begleiten wichtige Stationen des Schuljahres (Anfang und Ende des Unterrichtsjahres, Matura, Advent, Weihnachten, Ostern, Fest des Hl. Franziskus am 4. Oktober). Die Jugendlichen sind eingeladen, diese aktiv mitzugestalten. Ein respektvoller Umgang mit den Werten anderer Glaubensgemeinschaften ist uns selbstverständlich, eine konstruktive Auseinandersetzung mit christlichen Werten wird erwartet.
In Ergänzung zum Schulunterrichtsgesetz und zur allgemeinen Schulordnung wurden in Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Schülern folgende verbindliche Vereinbarungen des schulischen Zusammenlebens vorbereitet und vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen.
- In unserem Haus sollen Respekt, Freundlichkeit und Offenheit die Atmosphäre bestimmen – gegenüber Schülern, Lehrern, Hausangestellten, Gästen …
- Unser Beitrag zur Sauberkeit der Schulräume: Benützung der Garderoben, Tragen von Hausschuhen, Achten auf Ordnung in den Klassen. In Anerkennung der Arbeit des Reinigungspersonals unterstützen wir dieses durch unsere besondere Achtsamkeit.
Für die Mithilfe zur Aufrechterhaltung der Ordnung werden „Klassenordner“ eingeteilt. Diese löschen am Ende der Stunde die Tafel und sorgen dafür, dass die benützten Räume vor dem Verlassen in Ordnung gebracht, die Beleuchtungskörper abgeschaltet und die Fenster und Türen geschlossen werden. Mitschüler werden daran erinnert, dass zur Reinigung die Sessel auf die Tische gestellt werden.
Auch die Entsorgung der leeren Getränkeflaschen gehört zu den Aufgaben der Klassenordner.
- Mit Ressourcen gehen wir schonend um und vermeiden Beschädigungen: beim Schließen der Türen, bei der Bedienung der Jalousien, beim Hantieren mit Fenstern und Vorhängen, bei der Benützung der Heizkörper (Nicht zum Trocknen behängen! Im Garderobenbereich und Turnsaalgarderobengang nicht auf Heizkörper setzen!)…
Um den Energieverbrauch niedrig zu halten, benützen wir das elektrische Licht verantwortungsbewusst und lüften in der Jahreszeit vernünftig (Fenster für kurze Zeit ganz öffnen). Am Ende eines Schultages werden die PCs herabgefahren.
Soweit dies im Rahmen des Schulbetriebs organisiert ist, ermöglichen wir durch Mülltrennung eine Wiederverwertung von Rohstoffen.
- Die jeweiligen Erziehungsberechtigten haften für durch schuldhaftes Verhalten entstandene Schäden. In entsprechenden Fällen werden die Eltern und Schülervertreter zeitgerecht informiert und Gespräche mit ihnen geführt.
- Pünktlichkeit von Lehrern und Schülern trägt dazu bei, Arbeitsabläufe zu organisieren und effizient zu gestalten. Beim Klingelzeichen zu Stundenbeginn begeben sich die Schüler auf die Plätze und bereiten die erforderlichen Unterrichtsbehelfe vor, in den Sonderräumen finden sie sich möglichst pünktlich zu Stundenbeginn ein.
- Betritt die Lehrperson den Unterrichtsraum, stehen wir zur Begrüßung und als Signal unserer Bereitschaft zur Unterrichtsarbeit auf.
Die erste Stunde des Tages beginnt mit einer kurzen Besinnung. Um diese nicht zur gedankenlosen Routine werden zu lassen, trifft jede Klasse entsprechende Vorbereitungen und Vereinbarungen.
- Im Falle einer Verhinderung an der Teilnahme am Unterricht geben die Erziehungsberechtigten oder die eigenberechtigten Schüler dies der Schule unverzüglich telefonisch im Sekretariat (Tel. 0767272680-43) bekannt oder die betroffenen Schüler melden sich beim Klassenvorstand oder in der Direktion ab.
Voraussehbare Termine, wie Arztbesuch etc., geben wir dem Klassenvorstand vor dem betreffenden Tag bekannt, zum Zwecke eines Urlaubs kann keine Unterrichtsfreistellung erteilt werden. Für Arztbesuche sollte bevorzugt unterrichtsfreie Zeit genutzt werden.
- Für jede versäumte Unterrichtsstunde bringen wir eine schriftliche Benachrichtigung mit, sobald wir wieder in die Schule kommen. Diese hat zu enthalten:
a) Name des Schülers/der Schülerin
b) Zeit der Abwesenheit und Zahl der versäumten Stunden
c) Grund des Fernbleibens
d) Datum und Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des eigenberechtigten Schülers..
(Achtung: Trifft die Benachrichtigung mehr als eine Woche verspätet ein, so gelten die versäumten Unterrichtsstunden als unentschuldigt.)
Für das Fernbleiben vom Unterricht am Tag der Abhaltung einer Schularbeit und/oder am Tag davor ist eine ärztliche Bestätigung zu bringen.
- Die Freistellung vom Unterricht kann für einen Tag vom Klassenvorstand gewährt werden, für einen längeren Zeitraum ist ein schriftliches Ansuchen an die Direktion erforderlich.
- Während der Unterrichtszeit sind das Konsumieren von Speisen und Getränken (Ausnahme Wasser) sowie das Kauen von Kaugummis nicht erlaubt.
- Die Schüler-innen finden sich beim Läuten pünktlich in der Klasse ein. Sollte eine Lehrperson 5 - 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse sein, so hat der Klassensprecher/die Klassensprecherin oder ein anderer Vertreter der Klasse das Fehlen der Lehrperson im Sekretariat oder Konferenzzimmer zu melden.
- Geld und Wertgegenstände lassen wir weder in der Garderobe noch in der Schultasche, sondern tragen diese bei uns.
- Der Schulerhalter haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. Die am Ende des Schuljahres liegen gebliebenen Sachen werden verschenkt.
- Wir halten uns an das im Schulunterrichtsgesetz festgelegte Alkohol- und Rauchverbot (§ 12 Abs. 1 Z 1 und 3 Tabakgesetz: ausnahmsloses Rauchverbot für jede Art von Räumen, in denen Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen oder schulsportliche Aktivitäten stattfinden/ § 9 Abs. 2 der Schulordnung: prinzipielles Rauchverbot während des Unterrichts sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen – auch im Freien)
- Handys und andere elektronische Kommunikationsmittel benützen wir in der Schule möglichst sparsam, sie werden ausgeschaltet verwahrt. Im Rahmen von Schularbeiten und Tests werden sie unter Aufsicht der Lehrperson im Katheder deponiert, da bereits die Verfügbarkeit als Schwindelversuch gewertet wird.
- Es ist verboten, den Unterricht zu fotografieren, zu filmen oder in anderer Form aufzunehmen. (Ausnahme: Weiterverarbeitung der Aufnahmen im Rahmen des Unterrichts)
- Die Ausgestaltung des Klassenraumes mit Bildern und dgl. besprechen wir mit dem Klassenvorstand.
- Nach Unterrichtsschluss sind folgende Aufgaben zu erledigen: das Aufräumen des Klassenraumes, das Säubern der Tafel, das Hinaufstellen der Stühle auf die Tische, das Schließen der Fenster und das Abschalten des Lichts.
- Für das Anbringen von Information (Plakate, Folder, Flugblätter…) ersuchen wir zuerst um die Genehmigung durch die Direktion, ebenso beim Verkauf von Zeitschriften, Büchern u.ä. für Anschläge an der Schülertafel ist der Schulsprecher/die Schulsprecherin verantwortlich.
- Für das Verlassen des Schulgebäudes sind die Mittagspause und die sogenannten „Freistunden“ vorgesehen. – In Ausnahmefällen kann von Lehrpersonen die Genehmigung für die Pause erteilt werden.
- Wir nehmen in der Schule Rücksicht auf Schüler, die Unterricht haben oder lernen wollen und auf die Bedürfnisse anderer im Haus: Im Besonderen ist auf dem Weg zu den Sonderunterrichtsräumen im Hauptschulgebäude und in der Bibliothek Ruhe einzuhalten. Das Überqueren des Hortgartens zum Zwecke der Abkürzung des Weges ist nicht erlaubt.
- Wiederholte Verstöße gegen diese Vereinbarungen bedeuten eine Missachtung der Schulgemeinschaft und ziehen Maßnahmen nach sich, die im Schulunterrichtsgesetz bzw. im Aufnahmevertrag vorgesehen sind. (von Wiedergutmachung bis zum Schulausschluss)
- Wünsche, Anregungen, Beschwerden, die allgemein den Schulbetrieb betreffen, sollen dem Klassenvorstand, den Schülervertretern, in der Direktion oder im Schulgemeinschaftsausschuss vorgebracht werden.
- Der vorliegende Vereinbarungskatalog wird durch Aushang in jedem Klassenraum verlautbart und ist den Schülern durch den Klassenvorstand mindestens einmal im Jahr zu erläutern. Diese Vereinbarungen bilden einen Bestandteil des privaten Aufnahmevertrages und werden durch die Schüler und deren Erziehungsberechtigte zur Kenntnis genommen.
- Diese Vereinbarungen werden durch Beschluss des Schulgemeinschafts-ausschusses vom 12. November 2012 in Kraft gesetzt.