Neben der
Förderung der allgemeinen kognitiven Fähigkeiten
besonders im Bereich der Kulturtechniken stehen in diesem
berufsvorbereitenden Schuljahr drei Ziele im Vordergrund:
1. Das Erreichen der Berufswahlreife
durch
- Information
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
- Gesellschaftliche Normen anerkennen und pflegen
- Regelbewusstsein entwickeln
- Hinführung zur Teamfähigkeit und Flexibilität
- Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung
- Arbeitserprobung in verschiedenen Bereichen
- Realbegegnungen, berufspraktische Tage,
2. Herbeiführen der Berufswahlentscheidung
- erweiterte Informationen
- Reflexion über die Arbeitserprobung; Realbegegnungen;
berufspraktischen Tage
- Abklärung der kognitiven, psychischen und physischen
Eignung
- Persönlichkeitstraining im Sinne der Verbesserung des
Akzeptanzverhaltens
3. Steigerung . . .
- der persönlichen Kompetenz durch Verhaltenstraining
und Alltagsbewältigung
- der fachlichen Kompetenz durch berufsrelevante Wissensvermittlung
- der praktischen Kompetenz durch den handwerklichen Unterricht
und Entwicklung von Strategien bei der Arbeitsplatzsuche
Modelle im Bezirk Linz - Land
Integration an der PTS Leonding, der PTS Traun, der PTS Enns
und an der PTS Haid
Modell für S-Kinder an der ASO Hart
Berufsvorbereitungsjahr an der LASO I und der LASO III
„Rahmenkonzept 9.-12.Schulstufe“
Rahmenkonzept
des Landesschulrates für Oberösterreich
(Zum Download)
Um die Integration von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen
in den Arbeitsmarkt zu unterstützen gibt es in Linz-Land
eine „Clearingstelle – Jugendarbeitsassistenz“
„Clearing“ ist ein Betreuungsangebot an der Schnittstelle
zwischen Schule und Beruf. Beginnend mit dem letzten bzw.
vorletzten Schuljahr werden berufliche Interessen, Neigungen
und Fähigkeiten der Jugendlichen erarbeitet und abgeklärt.
Der Wunschberuf wird in der Praxis überprüft, aus
all den gesammelten Erkenntnissen wird mit den Jugendlichen
ein Entwicklungsplan erarbeitet, der die Möglichkeiten
für das Leben nach der Schule aufzeigt.
Nähere Informationen erhalten Sie im
SPZ oder bei der
Clearingstelle der Volkshilfe OÖ.
Ab Herbst des Jahres 2003 gibt es für die berufliche
Ausbildung behinderter Jugendlicher neue gesetzliche Rahmenbedienungen,
nämlich die Integrative Berufsausbildung(§ 8 BAG).
Die Gesetzesänderung schafft die Möglichkeit, die
Lehrzeit um bis zu zwei Jahre zu verlängern oder eine
"Teilqualifizierungslehre" zu absolvieren. Jugendliche,
die aufgrund einer intellektuellen oder physischen Beeinträchtigung
keine komplette Lehre absolvieren können, haben so die
Möglichkeit, über Teile der Ausbildung einen anerkannten
Abschluss zu erlangen.
Die Lernziele werden vom Betrieb und dem Lehrling festgelegt,
während der Lehrzeit gibt es spezielle Unterstützung
(Berufsausbildungsassistenz) Ein Teilqualifizierungsvertrag
schreibt die Lehrinhalte und Ausbildungsziele konkret fest.
Am Zustandekommen dieses Ausbildungsvertrages sind der Lehrling,
dessen Eltern, der Lehrherr, die Schulbehörde erster
Instanz, die Berufsausbildungsassistenz und ein Vertreter
der Berufsschule beteiligt
Gleichzeitig mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages eröffnet
sich den Jugendlichen auch das Recht beziehungsweise die Pflicht,
Teile der Berufsschule zu absolvieren In einer Verordnung
werden die Landesschulräte ermächtigt, zusätzliche
Lehrplanbestimmungen für Berufsschüler im Rahmen
der integrativen Berufsausbildung zu erlassen.
Nähere Informationen beim AMS, Clearingstellen oder der
Wirtschaftskammer. |