Einleitung
Der Unterricht von Schülern/innen mit SPF verlangt eine
genaue Kenntnis der psychosozialen, wie leistungsmäßigen
Situation der Schüler/innen. Oft divergieren die Leistungen
der Schüler/innen einer Schulstufe in den einzelnen Gegenständen
erheblich (Unterricht nach unterschiedlichen Lehrplänen
und Schulstufen), so dass Differenzierungsmaßnahmen
auch innerhalb einer Schulstufe notwendig sind.
Vermehrte Elterngespräche, Gespräche mit der Jugendwohlfahrt
oder mit mobil tätigen Lehrern/innen, wie Sprachheil-
oder Betreuungslehrer/innen sind notwendig.
Bei den meisten Schülern/innen liegen Gutachten bzw.
Befunde von Ärzten, der Schulpsychologie, den Sonderpädagogischen
Zentren oder von Therapeuten auf. Da Gutachten von Ärzten,
der Schulpsychologie usw. nur mit Zustimmung der Eltern an
die Lehrer/innen weiter gegeben werden dürfen, ist es
notwendig unterrichtsrelevante Erkenntnisse aus Gutachten,
die am SPZ aufliegen, vom SPZ fest zu halten.
Häufig werden besondere Fördermaßnahmen festgelegt,
der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln kann erforderlich
sein. Damit all diese schülerbezogenen Informationen
für alle Lehrer/innen, die diese Kinder unterrichten,
aber auch bei einem Schulwechsel zugänglich bleiben,
sind für jedes einzelne Kind Förderpläne zu
erstellen und laufend zu ergänzen.
Förderpläne sind Teil der Unterrichtsvorbereitung.
Strukturen eines Förderplanes
1. Allgemeine Daten:
Deckblatt: Name, Geburtsdatum, Schullaufbahn, KlassenlehrerInnen,
Erziehungsberechtigte, SonderschullehrerInnen, mitunterrichtende
LehrerInnen, Daten des SPF – Bescheides (Zahl, Gegenstände,
Erweiterungsbescheide)
2. Unterrichtlich relevante Erkenntnisse
aus Gutachten und Befunden:
diagnostisch, therapeutische Maßnahmen (Datenschutz
beachten)
3. Aktueller Entwicklungsstand:
Leistungsstand, Arbeits- und Sozialverhalten, Stärken,
Interessen, besondere Fähigkeiten, Elternsicht
4. Ziele setzen und reflektieren:
Evaluieren, ausgehend vom Entwicklungsstand und den Lehrplanzielen
5. Besondere Fördermaßnahmen:
Spezielle Hilfsmittel, Lehrmittel meth. didaktische Umsetzung,
Zeiträume und Personen
6. Aufzeichnungen, Notizen, Memos
Elterngespräche, Jugendwohlfahrt, Therapeutinnen
7. Exemplarische Dokumentation der Schülerleistungen
als Portfolio, evtl. Schüleraufsätze, direkte Leistungsvorlagen
Organisation
Für jedes Kind mit SPF ist ein Förderplan zu führen.
Alle zusätzlich eingesetzten Lehrer/innen haben daran
mitzuarbeiten. Wenn mehrere Lehrer/innen für eine/n Schüler/in
mit SPF zuständig sind, so ist der/die Lehrer/in mit
den meisten SPF-Stunden hauptverantwortlich.
Bei Einzelintegration (ohne zusätzlich eingesetzte Lehrer/innen)
hat das SPZ die Erstellung des Förderplans zu unterstützen.
Bei körperbehinderten und sinnesbehinderten Kindern sind
dies die überregionalen Zentren.
Für Schüler/innen mit SPF aufgrund von Verhaltensbehinderung
hat der/die zuständige Betreuungslehrer/in in Kooperation
mit dem/der Klassenlehrer/in einen Förderplan zu erstellen.
Bei Lehrer/innen – oder Schulwechsel hat die zuständige
Schulleiter/in für die ordnungsgemäße Weitergabe
zu sorgen.
Der Förderplan muss während der Unterrichtszeit
in der Schule aufliegen.
Für die Kontrolle der Förderpläne sind Schulleitung
und Schulaufsicht zuständig.
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