Die Eltern
(Erziehungsberechtigten) behinderter Kinder haben die Wahl,
sich für eine Betreuung ihres Kindes in einer Sonderschule
oder in einer Regelschule zu entscheiden.
Die Möglichkeit zum gemeinsamen Unterricht behinderter
und nicht behinderter Schüler wurde auf Grund gesetzlicher
Regelungen in der Volksschule sowie - aufsteigend (seit dem
Schuljahr 1997/98) - in der Hauptschule und in der Unterstufe
der allgemein bildenden höheren Schule geschaffen. Eine
integrative Betreuung im 9. Pflichtschuljahr wird gegenwärtig
in einschlägigen Schulversuchen an Polytechnischen Schulen
und Sonderschulen sowie an berufsbildenden mittleren Schulen
erprobt.
Sonderpädagogischer
Förderbedarf
Sobald abzusehen ist, dass ein Kind wegen seiner Beeinträchtigung
dem Unterricht in der Regelschule ohne besondere Unterstützung
("sonderpädagogischer Förderbedarf") nicht
zu folgen vermag, ist durch
• die
Eltern (Erziehungsberechtigten)
• die
Schule oder
• von
Amts wegen
beim Bezirksschulrat ein Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs zu stellen. Grundlagen für die Feststellung
des Bescheides sind das sonderpädagogische Gutachten,
allenfalls ein ärztliches Gutachten (Schularzt, Amtsarzt)
und - mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten - ein schulpsychologisches
Gutachten oder zusätzliche von den Erziehungsberechtigten
vorgelegte Expertengutachten. Gegen die Entscheidung des Bezirksschulrates
kann innerhalb von zwei Wochen Berufung beim zuständigen
Landesschulrat eingelegt werden.
Die Aufgaben
des Bezirksschulrates
• Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
• Aufhebung des Bescheides bei sinnes- und körperbehinderten
Schülern am Ende der vierten Schulstufe, sofern sie die
allgemeinen Aufnahmsvoraussetzungen der weiterführenden
Schule erfüllen bzw. sofern auf Grund der erreichten
Fortschritte eine ausreichende Leistungsfähigkeit in
der Regelschule erwartet werden kann.
• Änderung des Bescheides sofern eine Zuordnung
zu einem anderen Lehrplan erforderlich ist
• Beratung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich der
bestehenden schulischen Fördermaßnahmen für
das Kind (Sonderschule oder integrative Betreuung).
• Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen,
um den Besuch der gewünschten Schulart (Volksschule,
Hauptschule, Unterstufe der allgemein bildenden höheren
Schule) zu ermöglichen.
Das Sonderpädagogische
Zentrum
Sonderpädagogische Zentren haben die Aufgabe, durch Bereitstellung
und Koordination aller sonderpädagogischen Maßnahmen
dazu beizutragen, die integrative Betreuung behinderter Schüler
in Regelschulen in bestmöglicher Weise zu unterstützen.
Aufgabenbereiche
• Erstellen von Gutachten zur Überprüfung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs (sonderpädagogische
Gutachten)
• Kooperation mit:
• Pflichtschulen
in der Region
• anderen
Sonderpädagogischen Zentren
• dem/der
Bezirksschulinspektor/in (Bezirksschulrat)
• dem/der
Sonderschulinspektor/in
• außerschulischen
Einrichtungen in der Region
• Betreuung von Integrationsklassen durch:
• pädagogische
und organisatorische Beratung
• Unterstützung
bei der Bildung von Lehrerteams
• Elterninformation
• Öffentlichkeitsarbeit
• Erfahrungsaustausch
und Fortbildung
• Administration
Modelle der integrativen
Betreuung
Integrationsklasse: Schüler
mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf werden
die gesamte Unterrichtszeit von einem Lehrerteam gemeinsam
unterrichtet.
Stützlehrerklassen: Kinder
mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden - entsprechend
ihrer Behinderung - zusätzlich einige Stunden pro Woche
von einem Sonderschullehrer oder einer Sonderschullehrerin
in der Regelschulklasse betreut.
Kooperative Klassen: Volks-,
Haupt- bzw. PTS - Klassen und Sonderschulklassen sind grundsätzlich
organisatorisch getrennt. Nach Übereinkunft und Planung
der beteiligten Lehrer wird der Unterricht teilweise oder
zur Gänze gemeinsam erteilt.
Einzelintegration: Ein einzelner
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
wird die gesamte Unterrichtszeit ohne Bereitstellung von zusätzlichen
Ressourcen unterrichtet. Die sonderpädagogische Förderung
erfolgt durch die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer. |